Anwohnerinformation: Erschließung Erlenhöfe Los 4
Hier finden Sie eine Anwohnerinformation der STRABAG AG.
Regelungen zum Winterdienst
Aus aktuellem Anlass wird auf folgende Regelung zur Räumpflicht auf Gehwegen hingewiesen:
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl Eigentümer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch Eigentümer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet.
In den Jahren mit gerader Endziffer ist der Eigentümer des auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücks, in Jahren mit ungerader Endziffer (2021) der Eigentümer des auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücks verpflichtet.